Der gemeinnützige österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) wirft Meta vor, detailliert die Verhaltensmuster seiner Nutzer (und nicht nur dieser) im Internet zu tracken und dadurch buchstäblich jeden Klick auf Websites für Shopping, Nachrichten, medizinische Inormationen, Dating und Erotik präzise einer natürlichen Person zuordnen zu können. Der VSV hat daher in Zusammenarbeit mit der Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen aus Berlin eine Sammelklage gegen Meta (Facebook, Instagram) vor dem hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen: 11 VKl 1/25) eingereicht und verklagt Meta auf Auskunft und Löschung der illegal gesammelten Daten sowie Unterlassung und fordert Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro für volljährige Nutzer und 10.000 Euro für minderjährige Nutzer.

Die Kanzlei ist keine Unbekannte und hat schon oft Schadensersatzforderungen gegen Meta vor Gericht durchgesetzt, wie bei Stiftung Warentest nachzulesen ist.

Auf der Seite meta-klage.de können Facebook- und Instagram-Nutzer aus Deutschland und Österreich sich der Verbandsklage anschließen. Für den Nutzer entstehen hierbei keinerlei Kosten, da diese durch einen Prozessfinanzierer getragen werden (der im Erfolgsfall 9,5% des dem Nutzer zugesprochenen Betrags – Ziel sind 5.000 bzw. 10.000 EUR, s.o. – erhält).

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