Das Verwaltungsgericht Köln hat am 17. Juli 2025 der Klage der Bundesregierung gegen die Entscheidung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), der ihr den Betrieb ihrer Facebook Page untersagt hatte, stattgegeben (https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/08_22072025/index.php).

Das VG vertritt die Auffassung, dass allein der Facebok-Mutterkonzern „Meta“ zur Einholung einer Einwilligung der Endnutzenden für die Platzierung von „Cookies“ verpflichtet ist. Es stellt sich damit gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 05.06.2018, welches – verkürzt – beinhaltet, dass den Betreiber und Meta eine gemeinsame Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung der Plattform trifft.

Es blebt abzuwarten, ob die BfDI hierzu in Berufung gehen wird und welche Auswirkungen diese Rechtsprechnung auf den Betrieb von Facebook-Seiten und anderen Social-Media-Auftritten von Unternehmen haben wird.

Weitere QuickNews finden Sie hier.