Die Whistleblower-Richtlinie

Die Whistleblower Richtlinie (2019/1937) der Europäischen Union ist 2019 in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Bundesregierung hat am 27. Juli 2022 den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetztes verabschiedet. Seit September 2022 ist dieser im Gesetzgebungsverfahren.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Zweck des Hinweisgeberschutzgesetz ist es, Personen, die Verstöße gegen Gesetze oder Compliance-Regeln in Unternehmen und anderen Institutionen melden (sog. „Whistleblower“), Schutz zu garantieren. Diese Regelverstöße können beispielsweise Betrug und Bestechlichkeit (Korruption), Verstöße gegen das Umweltrecht, Daten-Diebstahl oder -Missbrauch, Menschenrechtsverletzungen oder weitere Regelwidrigkeiten von Mitarbeitern oder Führungskräften sein.

Unternehmen profitieren von diesen Regelungen, indem es den Meldenden erleichtert wird, Regelverstöße auch und vor allem unternehmensintern ans Tageslicht zu bringen, ohne Risiken bzgl. persönlicher Konsequenzen in Kauf nehmen zu müssen.

Wer ist vom HinSchG betroffen?

Gem. § 12 HinSchG haben Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte und dem Beschäftigungsgeber überlassene Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wenden können (interne Meldestelle), um Informationen über Verstöße zu melden. Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen müssen über die notwendige Fachkunde verfügen und sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Es ist sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenkonflikten führen (§ 15 HinSchG). Mit dem Betrieb der Meldestelle können externe Dritte betraut werden (§ 14 HinSchG).

Unser Angebot:

Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle gem. §§ 12 – 18 HinSchG.

Kostenfreie Erstberatung

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Anforderungen

  • Einrichtung eines Hinweisgebersystems
  • Meldesystem mit den Meldekanälen für schriftlichen, mündlichen und persönlichen Kontakt
  • Etablierung der erforderlichen internen Prozesse
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Unsere Leistungen

  • Anonymer Meldekanal über eine sichere Online-Plattform
  • Telefon-Hotline
  • Strukturierte Fall-Dokumentation
  • Garantierte Erreichbarkeit und fest vereinbarte Bearbeitungszeiträume
  • Ermöglichen des persönlichen Kontakts auf Ersuchen der hinweisgebenden Person

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