Facebook steht wieder einmal vor Gericht. Es geht noch immer um den Cambridge Analytica Skandal. So weit so unspektakulär. Was aber sehr aufschlussreich ist, ist ein in diesem Zusammenhang vom Netzwerk vorgebrachtes Argument auf den Vorwurf, Facebook hätte die Privatsphäre der User verletzt. Da wird nämlich gesagt:

„Facebook couldn’t have violated users‘ privacy rights because users have no expectation of privacy when using social media…“

https://www.law360.com/articles/1164091

Facebook ist sich also keiner Schuld bewusst. Man gibt den Vorwurf sozusagen zu, meint aber, dass kein Social-Media-Benutzer ernsthaft erwartet, dass seine Privatsphäre von den Netzwerken (also in dem Fall Facebook) respektiert wird. Und weiter:

„There is no invasion of privacy at all, because there is no privacy”.

https://www.law360.com/articles/1164091

Facebook hätte also die Privatsphäre der Benutzer überhaupt nicht verletzen können, da es (ist doch vollkommen klar) gar keine Privatsphäre gibt.

Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Per sofort haben wir daher sämtliche von uns betreuten Facebook-Seiten dauerhaft abgeschaltet. Wir werden in den nächsten Wochen unseren Blog auf diesen Seiten kontinuierlich weiter ausbauen, neue geschlossen Angebote für Kunden an den Start bringen und weiterhin auf Twitter aktiv sein.

Bleibt nur noch eins zu sagen: #deleteFacebook!

Sprechen wir miteinander!

Haben Sie Fragen zu Digitalisierung oder Datenschutz für Ihr Unternehmen? Sind Sie Projektverantwortlicher oder betrieblicher Datenschutzbeauftragter und möchten mit einem Sparrings-Partner auf Augenhöhe diskutieren? Und das Ganze am Besten ohne Panikmache und mit einem gesunden Schuss Pragmatismus? Dann sollten wir miteinander sprechen.

Der Autor

Falk Schmidt ist Projektberater für digitale Geschäftsprozesse sowie zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutz-Auditor. Als Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) vermittelt er Datenschutz-Themen an Studenten.

Die hier erscheinenden Artikel illustrieren seine private und/oder berufliche Meinung, stellen jedoch keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar.