Meta macht süchtig. Durch gezielte Nutzermanipulation sollen insbesondere die für digitale und soziale Reize empfänglichen minderjährigen Nutzer dahingehend beeinflusst werden, ihrer Verweildauer und Nutzungsintensität auf der Plattform mit ihren Diensten Facebook und Instagram zu maximieren.

Die von 42 Generalstaatsanwälten in Bundesstaat Kalifornien eingereichte Klage wirft Meta vor, Nutzer auszunutzen, um auf der Basis ihrer Aufmerksamkeit auf der Plattform Daten zu aggregieren, für gezielte Werbung (Targeted Advertising) zu vermarkten und mit den dafür notwendigen Technologien gezielt junge Nutzer anzusprechen. Meta entwickelt und implementiert hierzu Funktionalitäten, um Jugendliche so lange wie möglich auf der Plattform aktiv zu halten. Hierbei explizit genannt sind interaktionsbasierte (anstatt früher genutzter chronologischer) Feeds, unendlicher Bildlauf, Push-Benachrichtigungen, kurzlebige Inhalte und videobasierte Inhalte.

Meta soll darüber hinaus nicht die Anforderungen des COPPA (Children’s Online Privacy Protection Act) erfüllen, der die Datensammlung von Kindern unter 13 Jahren nur mit nachweisbarer elterlicher Einwilligung gestattet. Schließlich werfen die Kläger Meta vor, die Öffentlichkeit über die Gefahren, die von der Plattform ausgehen, bewusst zu täuschen.

Besondere Brisanz hat die Klage aufgrund der Forderung, dass Meta nicht nur seine Geschäftspraktiken ändern und Gefahren transparent machen, sondern vor allem auch allen betroffenen Nutzern Schadensersatz leisten soll.

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Der Autor

Falk Schmidt ist Projektberater für digitale Geschäftsprozesse und Compliance sowie zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutz-Auditor. Als Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) vermittelt er Datenschutz-Themen an Studierende.

Die hier erscheinenden Artikel illustrieren seine private und/oder berufliche Meinung, stellen jedoch keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar.