Die Valeo Schalter und Sensoren GmbH, ein Automobilzulieferer im Bereich der Sensortechnik, verklagt Nvidia in den USA auf Schadensersatz. In einem gemeinsamen Projekt zur Entwicklung von Ultraschallsensoren sollte Valeo die Hardware und Nvidia die Software beisteuern. Ein ehemaliger Mitarbeiter von Valeo, der nun für Nvidia tätig ist, hatte gemäß IT-forensischer Untersuchungen seitens Valeo vor seinem Wechsel von Valeo zu Nvidia im Jahr 2021 den gesamten Quellcode der innovativen Park- und Fahrassistenzsysteme seines alten Arbeitgebers – mehr als 27.000 Dateien bzw. 6GB Daten – gestohlen. 

Im Rahmen einer Videokonferenz zum gemeinsamen Projekt wurde beim Schließen einer Präsentation der auf dem Bildschirm dahinterliegende geöffnete Valeo-Quellcode sichtbar, der aufgrund seiner Individualität von Valeo-Mitarbeitern sofort erkannt wurde. Diese fertigten umgehend Screenshots zur Beweissicherung an, bevor der Mitarbeiter seinen Fehler selbst bemerkte. Selbst den Dateipfad hatte der Mitarbeiter mit „ValeoDocs“ bezeichnet, was ein klares Indiz bezüglich der Herkunft des Codes ist. 

Der Mitarbeiter hatte in einer Befragung durch die deutsche Polizei den Diebstahl und die Nutzung des Codes im Rahmen seiner Tätigkeit für Nvidia bereits eingeräumt und war daraufhin im September 2023 von einem deutschen Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro verurteilt worden. Valeo behauptet, dass Nvidia durch den Diebstahl wahrscheinlich „hunderte Millionen Dollar an Entwicklungskosten“ eingespart hätte. Nvidia hingegen behauptet, dass das Unternehmen „kein Interesse an Valeos Code oder seinen angeblichen Geschäftsgeheimnissen hat und umgehend konkrete Schritte unternommen hat, um die geltend gemachten Rechte seines Kunden zu schützen“ sowie, dass der betreffende Code nur auf dem Notebook des Mitarbeiters .

Valeo fordert nun Schadensersatz und eine einstweilige Verfügung, um Nvidia und deren Mitarbeiter an der Nutzung von Valeos Geschäftsgeheimnissen zu hindern.

Quellen:

Dieser Artikel wurde von mir ggf. in etwas abgewandelter Form ebenfalls im Rahmen des „Juristischen Internetprojekt Saarbrücken“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes bereitgestellt und auf der JIPS-Website veröffentlicht.

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Der Autor

Falk Schmidt ist Projektberater für digitale Geschäftsprozesse, Cyber Security sowie zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutz-Auditor Als Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) vermittelt er Datenschutz-Themen an Studierende.

Die hier erscheinenden Artikel illustrieren seine private und/oder berufliche Meinung, stellen jedoch keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar.